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   LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07   

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LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07 (https://dejure.org/2009,118611)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.2009 - L 5 R 4284/07 (https://dejure.org/2009,118611)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - L 5 R 4284/07 (https://dejure.org/2009,118611)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03

    Keine Berufsunfähigkeitsrente für Facharbeiter, der als Registrator arbeiten kann

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Wenn man den Kläger aber als Facharbeiter (Stufe 3) einstuft, ist zu berücksichtigen, dass er dann jedenfalls unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Tätigkeit eines Registrators verweisbar ist (siehe zuletzt Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20. Juli 2005 - L 3 R 1814/04 -, vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 - und vom 30. August 2005 - L 12 R 91/05 - sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Oktober 2006- L 5 R 4635/05 -).

    Im öffentlichen Dienst wurden Registratoren nach Vergütungsgruppe VIII BAT (bzw. Entgeltgruppe 3 nach Anl.2 und Anl. 4 TVÜ-Länder - Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ) und zur Regelung des Übergangsrechts) und im privaten Versicherungsgewerbe nach Gehaltsgruppe II des Manteltarifvertrags der privaten Versicherungswirtschaft entlohnt, weshalb sich Facharbeiter auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urt. v. 27. November 1991, - 5 RJ 91/98 - LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 8. September 2004, - L 2 RJ 2773/02 -, vom 25. Mai 2005 - L 2 RJ 4377/02 -, vom 29. Juni 2005, - L 2 R 3375/03 -, Urt. vom 8. Dezember 2004, - L 3 RJ 2594/03 -, vom 20. Juli 2005, - L 3 R 1814/0 4 - Urt. vom 25. Januar 2005, - L 11 RJ 4993/03 - Urt. vom 30. August 2005, - L 12 R 91/05).

    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.1.2005, - L 11 RJ 4993/03 - unter Hinweis auf Auskünfte des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.8.2005, - L 12 R 91/05 -).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von 3 Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25. Januar 2005, a. a. O. unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Was die Verweisbarkeit auf die nächst niedrigere Berufsgruppe des Mehrstufenschemas angeht, hat das BSG hinsichtlich der Facharbeiterberufe konkretisierend festgelegt, dass Facharbeiter nur auf solche Tätigkeiten verwiesen werden dürfen, die eine betriebliche Anlernzeit von wenigstens drei Monaten erfordern oder sich aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten nach der tariflichen Eingruppierung durch den Arbeitgeber bzw. der tarifvertraglichen Eingruppierung oder auf Grund besonderer qualitativer Merkmale hervorheben und deshalb einer Anlerntätigkeit gleichstehen (vgl. näher BSG Urteil vom 25. Juli 2001 - B 8 KN 14/00 R - in SozR 3-2600 § 43 Nr. 26).

    Dass sich an dieser Bewertung des genannten Berufs in neuerer Zeit etwas geändert hätte, ist weder ersichtlich noch geltend gemacht (zur Maßgeblichkeit der zur Zeit der Entscheidungsfällung geltenden Tarifverträge näher BSG, Urt. v. 25. Juli 2001, - B 8 KN 14/00 R -).

  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 27/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Zeitpunkt des Eintritt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion müssen Weisungsbefugnis gegenüber mehreren anderen Facharbeitern gehabt haben und dürfen selbst nicht Weisungen eines anderen Beschäftigten im Arbeiterverhältnis unterlegen haben (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 44, 145 mwN; BSG 23. März 1995 - 13 RJ 27/94 -).

    Besonders hoch qualifizierte Facharbeiter sind u.a. Versicherte, die eine Tätigkeit ausgeübt haben, zu der sie sich zusätzlich zu einer vorgeschriebenen, mit einer Facharbeiter- oder Gehilfenprüfung abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durch eine längere planmäßige spezielle weitere Ausbildung mit Prüfungsabschluss qualifiziert haben (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 37, 103, 144 mwN; BSG 23. März 1995 - 13 RJ 27/94 -).

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79

    Hilfspolier - Kolonnenführer - Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion - Besonders

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    "Schlichte" Vorarbeiter, die keine wesentlich anderen Arbeiten als die der Gruppe der Facharbeiter angehörenden Arbeitskollegen verrichten würden, seien nicht dem Leitberuf des Facharbeiters mit Vorgesetztenfunktion zuzuordnen (Hinweis auf BSG-Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 144/79 - ">1246%20RVO%20Nr.%2070#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2002 § 1246 RVO Nr. 70).

    Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, dass der Versicherte in der Regel keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war; ferner, dass er nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete, und dass er nicht nur in engem Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (vgl. mwN BSG vom 19. Januar 1978, BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27; BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 44; BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70; BSG vom 31. März 1981, SozR 2200 § 1246 Nr. 79; BSG vom 3. November 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 102; BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12; BSG vom 23. August 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34; BSG vom 21. Februar 1995, SozR 3-2960 § 46 Nr. 3).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Eine konkrete Benennung ist grundsätzlich (Ausnahmen: so genannte Unüblichkeitsfälle oder Seltenheitsfälle) nur dann nicht erforderlich, wenn der bisherige Beruf der ersten Stufe angehört oder wenn ein so genannter einfacher Angelernter (Stufe 2, aber Ausbildung bis zu einem Jahre) auf ungelernte Berufe verwiesen wird (siehe hierzu insgesamt Urteil des BSG vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R -).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 19/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Konkret ist hinsichtlich des Leitberufs des Facharbeiters noch folgendes zu berücksichtigen: so kann der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters auch zu geordnet werden, wer einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mehr als zweijähriger Ausbildung zwar nicht erlangt hat, dessen Tätigkeit für den Betrieb aber insbesondere hinsichtlich der tarifvertraglichen Bewertung bzw. der tariflichen Einordnung durch den Arbeitgeber als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (siehe näher zur "Tarifrechtsprechung" BSG Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 19/04 R -); der Versicherte muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gearbeitet und sich durch praktische Berufsausübung die Kenntnisse angeeignet haben, die ihn befähigen, sich unter gelernten Facharbeitern auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig und damit vollwertig zu behaupten (BSGE 65, 169).
  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Konkret ist hinsichtlich des Leitberufs des Facharbeiters noch folgendes zu berücksichtigen: so kann der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters auch zu geordnet werden, wer einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mehr als zweijähriger Ausbildung zwar nicht erlangt hat, dessen Tätigkeit für den Betrieb aber insbesondere hinsichtlich der tarifvertraglichen Bewertung bzw. der tariflichen Einordnung durch den Arbeitgeber als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (siehe näher zur "Tarifrechtsprechung" BSG Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 19/04 R -); der Versicherte muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gearbeitet und sich durch praktische Berufsausübung die Kenntnisse angeeignet haben, die ihn befähigen, sich unter gelernten Facharbeitern auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig und damit vollwertig zu behaupten (BSGE 65, 169).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92

    Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit - Nicht selbstständiger Bäckermeister

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, dass der Versicherte in der Regel keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war; ferner, dass er nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete, und dass er nicht nur in engem Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (vgl. mwN BSG vom 19. Januar 1978, BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27; BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 44; BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70; BSG vom 31. März 1981, SozR 2200 § 1246 Nr. 79; BSG vom 3. November 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 102; BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12; BSG vom 23. August 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34; BSG vom 21. Februar 1995, SozR 3-2960 § 46 Nr. 3).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Unbeschadet dessen, dass die bloße Begabung für die bisherige Facharbeitertätigkeit eine höchstens dreimonatige Einarbeitungszeit nicht immer und für sich allein bedingt (vgl. BSG, Urt. v. 8.9.1982, - 5b RJ 16/81 -, SozR 2200 § 1246 Nr. 101), darf von einem Versicherten, der den Berufsschutz eines Facharbeiters reklamiert, erwartet werden, dass er bereit und im Hinblick auf seine Facharbeiterqualifikation auch in der Lage ist, die Grundkompetenz zum Einsatz des PC jedenfalls innerhalb des genannten Zeitraums, vielfach aber in weit kürzerer Zeit, zu erwerben.
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, dass der Versicherte in der Regel keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war; ferner, dass er nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete, und dass er nicht nur in engem Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (vgl. mwN BSG vom 19. Januar 1978, BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27; BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 44; BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70; BSG vom 31. März 1981, SozR 2200 § 1246 Nr. 79; BSG vom 3. November 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 102; BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12; BSG vom 23. August 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34; BSG vom 21. Februar 1995, SozR 3-2960 § 46 Nr. 3).
  • BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 5/93

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen

  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/81

    Verweisungstätigkeit; Qualitative Bewertung; Heranziehung von Tarifverträgen

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 4/90

    Verweisung angelernter Arbeiter mit Aufsichts- und Leitungsfunktionen, tarifliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2006 - L 2 KN 17/05

    Berufung auf Grund einer Verurteilung zur Gewährung einer Rente wegen teilweiser

  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78

    Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion - Berufsgruppensystem - Zugehörigkeit zur

  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - L 2 RJ 2773/02
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - L 5 R 4783/08
    Im Übrigen wäre der Kläger - Berufsschutz als Facharbeiter unterstellt - auf den ihm in den angefochtenen Bescheiden benannten Beruf des Registrators zu verweisen (vgl. etwa Senatsurteile vom 26.4.2009, - L 5 R 4284/07 -, vom 14.5.2007, - L 5 R 6044/06 - und vom 11.10.2006, - L 5 R 4635/05 -).
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